Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SCHLICHT CONSILIUM GMBH 

In diesem Text wurde zur besseren Lesbarkeit die männliche Form gewählt, gemeint sind aber alle Geschlechter (m/w/d). 

1. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der Schlicht Consilium GmbH (nachfolgend auch mit „uns“ und „wir“ bezeichnet) als Auftragnehmer. Ergänzend und im Zweifel vorrangig gelten die im Projekteinzelvertrag aufgeführten speziellen Bedingungen.

Unser Angebot richtet sich an Unternehmen insbesondere aus dem Gesundheitsbereich wie Krankenhäuser und MVZ.  Mit Vertragsabschluss erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen, es sei denn, diese werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.

1.2. Jeder auf Grundlage dieser AGB geschlossene Vertrag ist ein Dienstvertrag. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht ein bestimmter Erfolg. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen von uns bereiten unternehmerische Entscheidungen des Auftraggebers vor. Sie können diese in keinem Fall ersetzen.

1.3. An unsere Vertragsangebote halten wir uns 4 Wochen gebunden, soweit nicht im Angebot ausdrücklich anders dokumentiert.

2. Vertragsgegenstand, Leistungsumfang

2.1. Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Projekteinzelvertrag vereinbarte Beratungstätigkeit. Eine etwaige nachträgliche Erweiterung des Beratungsauftrages im Laufe der Beratung durch den Auftraggeber zieht eine angemessene Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich. 

2.2. Wir erbringen unsere Leistungen auch auf der Grundlage der vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Diese Daten werden lediglich auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten liegt beim Auftraggeber.

2.3. Wir verpflichten uns, über unsere Arbeit dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

2.4. Wir dokumentieren unsere Leistungen grundsätzlich in schriftlich oder in Textform. Mündliche erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.

2.5. Wir können bei Bedarf auch externe Dritte in den Auftrag einbinden.

2.7.  Eine Aufbewahrungspflicht für vom Auftraggeber erhaltene Unterlagen über das Projekt hinaus besteht nicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist.

 

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass uns auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und dass wir von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt werden, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.

3.2. Der Auftraggeber sorgt für eine ggf. notwendige Information seiner Mitarbeiter und Arbeitnehmervertretung.

4. Dauer des Vertrags

4.1. Mit dem Abschluss des Projekts endet grundsätzlich unsere Dienstleistung. 

4.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder 

- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners bestehen oder entstehen. 

4.3. Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungen wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistungen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

5. Schutz des geistigen Eigentums

5.1. Dem Auftraggeber ist gestattet, uns als Referenz anzugeben. Ebenso können wir den Auftraggeber als Referenz angeben. Beides gilt jeweils nur, falls im Vertrag keine gegenteiligen Festlegungen getroffen wurden.

5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Auftrages von uns übermittelten Unterlagen unabhängig von der Form nur für Erfüllung des Auftrages Verwendung finden. Bei unbefugter Überlassung oder Weitergabe durch den Auftraggeber ohne unsere schriftliche Zustimmung ist ein Ausgleich in der Höhe des durch die Weitergabe der Informationen bei uns entstandenen wirtschaftlichen Schadens zu leisten.

6. Mängelbeseitigung und Gewährleistung

6.1. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Unrichtigkeiten und Mängeln, sofern diese von uns zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt 6 Monate nach Erbringung der beanstandeten Leistungen.

6.2. Wir sind berechtigt und verpflichtet, von uns nachträglich festgestellte Unrichtigkeiten und Mängel an unserer Leistung zu beseitigen. Wir sind verpflichtet, den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. Diese Gewährleistungspflicht umfasst den Zeitraum von 6 Monaten nach Erbringung der Leistung.

7. Haftung / Schadenersatz

7.1. Wir haften dem Auftraggeber im Rahmen der Zulässigkeit nur für die von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden eintritt, haftet der Auftragnehmer mit eigenen Schadensersatzleistungen in der Gesamtsumme für alle Schäden im Zusammenhang mit diesem Vertrag maximal bis zur Höhe des vereinbarten Honoraranspruchs.

7.2. Gegenstand unserer Aufträge ist die Management- und / oder Personalberatung. Es werden Vorschläge für Maßnahmen erarbeitet, die vom Auftraggeber ergriffen werden können. Die Verantwortung für die Durchführung dieser Maßnahmen und ihrer Konsequenzen liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

8. Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Datenschutz

8.1. Wir verpflichten uns, über alle vertraulichen Angelegenheiten, die uns im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsbeziehungen. Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht.

8.2. Wir sind befugt, uns anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Wir verpflichten uns, gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung die Speicherung und Verarbeitung der Daten zu gewährleisten. Soweit der Arbeitgeber uns personenbezogene Daten anvertraut, leistet auch er Gewähr hierfür, dass hierfür sämtliche erforderliche Maßnahmen im Sinne der Datenschutzgrundverordnung, wie etwa Zustimmungserklärungen, getroffen worden sind.

9. Elektronische Rechnungslegung

9.1. Der Auftraggeber erklärt sich mit Rechnungen in elektronischer Form durch uns ausdrücklich einverstanden. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und wird von uns gesondert ausgewiesen. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zahlbar. 

9.2 Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in schriftlich oder in Textform an uns zu richten.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt.

10.2. Gerichtsstand, soweit zulässig, ist Soest.                                                                                                                                       

 

                                                                                                                                       

Jan 2025

Urheberrechtlich geschützt  © 2021 - 2025. Schlicht Consilium ist als Marke gesetzlich geschützt.

 Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.